Der Gemeindewald

Der Wald hat heute eine große Bedeutung für das Klima, das Gemeinwohl der Bevölkerung und gilt als Freizeit- und Erholungsraum. Daher ist auch im ‚Hessischen Waldgesetz‘ festgelegt, dass der Grundbesitzer eine ordnungsgemäße, nachhaltige und fachkundige Bewirtschaftung sicher zu stellen hat, um ‚Nutz-, Klimaschutz- und Erholungswirkungen‘ zu erhalten. Erhält z.B. die Industrie- oder die Landwirtschaft seit Jahren finanzielle Unterstützung des Staates ist dagegen der Waldbesitzer auf sich allein gestellt, um diesen Auflagen nachzukommen. Hier muss auch die Kommunalpolitik bereit sein, Investitionen in den Wald zu tätigen.

Die Gemeinde Birstein ist Eigentümerin von ca 300 ha Waldfläche (2024=296,6 ha). Diese besteht aus 55 (2025) teilweise getrennt voneinander liegenden Waldabteilungen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet (86 km2) verteilen, mit einer Größe von teilweise nur 1000 bis 5000 m2. Die Flächen sind ein Ergebnis der Zusammenlegung der ehemals 16 selbstständigen Gemeinden. Durch diese Zersplitterung und die teilweise ungünstige Flächenstruktur ist die forstliche Betreuung sehr erschwert und macht eine effektive Bewirtschaftung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum möglich.

Daher hat die Gemeindevertretung am 4. Juli 2024 betreffend Flächentausch den folgenden Beschluß gefaßt (Auszug):

Um eine bessere Bewirtschaftung des Gemeindewaldes sicherzustellen, hat sich der Gemeindevorstand, insbesondere der für den Gemeindewald zuständige Beigeordnete Reinhold Winter, eingehend mit den einzelnen Waldabteilungen beschäftigt. In mehreren Gesprächen mit dem Fürstenhaus, dem größten Eigentümer an Waldflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Birstein, haben sich Schnittmengen für den Tausch von Flächen ergeben.
Ziel der Gemeinde Birstein ist es, die Vielzahl ebenso wie die Zerstreuung der einzelnen Waldabteilungen zu reduzieren, einzelne Flächen zu vergrößern, um eine bessere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Die von der Gemeinde dem Fürstenhaus angebotenen Flächen sind allesamt Flächen, die an fürstlichen Wald grenzen. Das Fürstenhaus wiederum hat der Gemeinde Birstein großzügig potenzielle Flächen für einen Tausch angeboten. Sowohl für die Gemeinde Birstein als auch für das Fürstenhaus würde ein solcher Flächentausch eine Arrondierung des Waldes bewirken, das heißt, mehrere Kleinflächen zu einzelnen größeren Flächen zusammenzulegen.

Unter maßgeblicher Beteiligung der FBG wurde daraufhin eine Liste der in Frage kommenden Grundstücke erstellt, die an fürstliche Waldgrundstücke angrenzen und für einen Tausch in Frage kommen. Das sind etwa 30 Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen in einer Größe von ca. 52 ha. Auch die fürstliche Rentkammer legte eine entsprechende Liste vor, welche Grundstücke getauscht werden könnten, um die gemeindlichen Flächen zu vergrößern. Nach mehrmaliger Prüfung und in Absprache mit Mitgliedern des LwA verständigte man sich auf eine Liste die dem
Amt für Bodenmanagement zur Begutachtung und Prüfung vorgelegt wurde. Ein Tausch auf Basis eines ‚freiwilligen Landtausches‘ findet unter Federführung der Behörde statt, und muss Flächen- und Wertgleich sein. Auf eine Begutachtung zur Ermittlung des Wertes des Baumbestandes wurde bewusst verzichtet, da es sich um größtenteils Renaturierungsflächen handelt und keinen alten Baumbestand aufweisen.

Durch den geplanten Flächentausch könnte die Gemeinde Birstein eine größere zusammenhängende Waldfläche in der Gemarkung Bösgesäß erhalten, die zusammen mit den bereits vorhandenen Waldflächen eine Gesamtgröße von etwa 50 ha ergeben würde. Auch in der Gemarkung Hettersroth würde so ein größerer zusammenhängender Eigenwaldbestand entstehen. Dafür sollen gemeindeeigene Waldabteilungen in verschiedenen Gemarkungen getauscht werden 18 davon mit einer Größe bis 2 Morgen. Besser zu bewirtschaftende Waldabteilungen würden entstehen.

Als Nutzwald sind die Standortbedingungen des Gemeindewaldes als gut zu bezeichnen, denn gute Wuchsbedingungen für Laubwald mit Edellaubhölzern sind gegeben. Durch die zunehmende Klimaerwärmung gilt dies aber nicht für die noch dominierenden Fichtenbestände. In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil der Fichte im Gemeindewald um etwa 13% verringert. Die beiden Trockensommer 2018 und 2019 haben, neben dem Borkenkäferbefall, zu enormen Ausfällen geführt. Daher wird gerade im Hinblick bei Neuaufforstungen der Anteil des Nadelholzes stark zurück gehen.
Auch das Eschentriebsterben hat dazu geführt, dass jetzt 40- bis 50-jährige Bestände abgeholzt, besser gesagt entsorgt werden müssen, denn als Nutzholz ist dieses nicht mehr zu verwenden. Die Esche wird in einigen Jahren aus unseren Wäldern verschwunden sein.

In unserem Gemeindewald sind anteilig folgende Baumarten zu finden:

Buche7%
Douglasie 1%
Eiche5%
Edellaubbäume (Ahorn, Esche, Kirsche)28%
Weichlaubbäume (Erle, Birke, Pappel) 21%

Es muss oberstes Ziel sein, die vorhandenen Bestände zu erhalten und mit Durchforstungen die Wachstumsbedingungen (Naturverjüngung) zu verbessern und auch ggf. durch Nachauf-forstungen die Standorte zu stärken. Die Pflegedringlichkeit ist auf ca. 16 ha der Fläche festgestellt worden und unbedingt durchzuführen. Kurzfristige Erfolge werden hier allerdings nicht zu erzielen sein, denn die zahlen sich erst nach Jahrzehnten aus.