Mach es besonders.

Am Tag der Kommunalwahl bekommt jeder wahlberechtigte Bürger, der an der Kommunalwahl teilnimmt einen Wahlzettel. Auf diesem Wahlzettel findet er die wählbaren Parteien und deren Kandidaten auf den entsprechenden Kandidatenlisten.

Jeder Wähler hat 25 Stimmen, die wie folgt verteilt werden können.

KUMULIEREN:

Darunter versteht man die Anhäufung von Stimmen für einen Kandidaten. Sie können z.B. bei der Kommunalwahl 2021 in Birstein jedem Kandidaten bis maximal 3 Stimmen zukommen lassen.

PANASCHIEREN:

Sie können Ihre Stimmen (bei der Kommunalwahl 2021 für die Gemeindevertretung Birstein sind dies 25 Stück) auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen.


FAZIT:

Das bedeutet auch für Sie als „Stammwähler“ einer etablierten Partei, dass das hessische Kommunalwahlrecht Ihnen die Möglichkeit eröffnet, die Kandidaten der Freien Bürgergemeinschaft (FBG) mit Ihren Stimmen zu unterstützen.