Gemeindevertretung

Gemäß §9 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist sie das höchste Organ in der Gemeinde.

Die Anzahl der Gemeindevertreter ist grundsätzlich abhängig von der Einwohnerzahl. Die Vertretung der Gemeinde Birstein hat momentan 25 Mitglieder.

§ 51 HGO kennt 19 Arten von Angelegenheiten oder Sach-bereichen, über die ausschließlich die Gemeindevertretung zu entscheiden hat z.B.:

  • Satzungen erlassen, aufheben, ändern
  • Privatrechtliche Entgelte festsetzen
  • Gemeindesteuern festsetzen
  • Öffentliche Abgaben festsetzen
  • Errichtung, Erweiterung und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen
  • Ortsbeiräte