Keine Mehrbelastung der Bürger durch die Umstellung auf das neue Grundsteuersystem

September 2024

Keine Mehrbelastung der Bürger durch die Umstellung auf das neue Grundsteuersystem, das erwartet die Freie Bürgergemeinschaft Birstein. Wenn zu Beginn des Jahres 2025 die Umsetzung der Grundsteuerreform bei den Bürgern Birstein erstmals zur Anwendung kommt, dürfe man gespannt sein, wie diese sich für jeden Einzelnen im Portemonnaie auswirke, so die beiden FBG-Gemeindevertreter Jochen Seipel und Carsten Kauck. Aktuell liegen der Gemeindeverwaltung nahezu alle neuen Grundsteuermessbescheide vor. Da vielmals die Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der neuen Rechtslage gestiegen sind, hatte das Land Hessen eine Senkung des jeweiligen Grundsteuerhebesatzes vorgeschlagen. Für die Gemeinde Birstein wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, von aktuell 420 % auf 368 % und jenen der Grundsteuer B, für unbebaute und bebaute Grundstücke, von derzeit 470 % auf 257 % zu senken. Damit, so der Vorschlag der Hessische Landesregierung, solle sichergestellt werden, dass die Bürger im Mittel keine finanzielle Mehrbelastung gegenüber der alten Grundsteuerberechnung erführen und im Gegenzug aber auch die Grundsteuereinnahmen der jeweiligen Kommune auf dem gleichen Niveau blieben wie vor der Reform.  

In den kommenden Jahren stehe die Gemeinde Birstein vor großen finanziellen Anstrengungen. Neben der angelaufenen Sanierung des Bürgerzentrums seien Neubauten bei den Feuerwehren ebenso geplant wie die grundlegende Sanierung des Birsteiner Freibades. Hinzu kommen nicht unbeachtliche Investitionen in die Sanierung des Abwassersystems. Dies alles, so die Aussage von Bürgermeister Fehl, werde über die zu erwartenden Einnahmen aus der Windkraft finanziert. Diese Aussage vernehmen die Freien Bürger mit einer gehörigen Portion Skepsis. Es gelte daher darauf zu achten, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Gemeinde nicht für eine versteckte Grundsteuererhöhung genutzt werde, stellen Seipel und Kauck klar. Wenn der Bürgermeister mehr Geld benötige und gedenke die Grundsteuern zu erhöhen, dann müsse er dies offen kundtun und gegenüber den Bürgern auch so benennen. Die Generierung von Mehrsteuern durch die Hintertür sei mit den Freien Bürgern jedenfalls nicht zu machen.