Gemeindevorstand

Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes sind in der Hessischen Gemeindeordnung (z.B. § 66 oder § 71 HGO) festgelegt.

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde nach außen.

Für Birstein besteht der Gemeindevorstand aus 8 Mitgliedern der Fraktionen und dem Bürgermeister:

Die FBG stellt momentan 3 Mitglieder, SPD und CDU entsenden 2 Vertreter in dieses Gremium.

Ein Mitglied vertritt die Farben der Fraktionsgemeinschaft von FDP und B90/Grüne.

Die Freie Bürgergemeinschaft stellt mit Christian Götz aus Birstein den 1. Beigeordneten der Gemeinde Birstein. In seiner Funktion als 1. Beigeordneter ist er stellvertretender Bürgermeister und vertritt ihn bei vielen Veranstaltungen, wenn dieser verhindert ist.

Weitere FBG-Mitglieder im Gemeindevorstand sind Reinhold Winter aus Völzberg und Hans Heuser aus Böß-Gesäß.

Zu den Aufgaben gehört z.B.:

  • Weisungen der Aufsichtsbehörden ausführen
  • Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereiten bzw. ausführen
  • Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und Gebäude
  • Überwachung des Rechnungswesens der Gemeinde
  • Erstellung von Haushaltsplan und Investitionsprogramm