– Februar 2025 –
Für die Jahre 2025 bis 2028 stehen in der Gemeinde Birstein über 16 Millionen Euro an Investitionen an, die bereits geplant sind. Für die Finanzhaushalte der nächsten Jahre bedeutet das einen durchschnittlichen Ausgleich von über 4 Millionen Euro jährlich. Hier sind weder unvorhergesehene Aufwände enthalten noch sind Erhöhungen dieser geplanten Investitionen aufgrund von Preiserhöhungen durch Inflation und anderer Kostensteigerungen kalkuliert.
Ein Haushalt ist erst dann genehmigungsfähig, wenn er ausgeglichen ist. Vereinfacht gesagt, um einen Haushalt auszugleichen müssen die Einnahmen die Ausgaben ausgleichen. Schafft man das nicht, gibt es die Möglichkeit, Investitionen auf mehrere Jahre zu kalkulieren und so einen Spielraum zu schaffen, den Haushalt möglichst lange genehmigungsfähig zu rechnen, da die Abträge der Investitionen kreativ genutzt werden können.
Im besten Fall funktioniert dieses Risiko und man schafft es, den Haushalt mit langfristigen Einnahmen aus zusätzlichen Quellen ausgeglichen zu halten. Fallen diese Einnahmen weg, wird lediglich der letzte Haushalt in der Planungsphase nicht mehr genehmigungsfähig sein, weil irgendwann Rechnungen zu zahlen sind.
Wer erinnert sich da noch an die ursprünglichen Bedenken Einzelner, deren Verhalten als projekbehindernd und ablehnend missverstanden wurde. Diese vermeindlichen Spielverderber und Schwarzseher, die alles verhindern wollten, was es an tollen, spannenden und zukunfstweisenden Projekten gab.
Nun, irgendwann kommt die Rechnung. Ist der Haushalt dann nicht mehr genehmigungsfähig, muss er konsolidiert werden. Das bedeutet wiederum, die Kommune muss Maßnahmen umsetzen, um entweder einzusparen, oder zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das ist dann aber in aller Regel nicht mehr möglich und die Kommune wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde beauftragt, Einnahmen durch Anpassungen der Steuern – in aller Regel wird das dann die Grundsteuer B sein, da das am effektivsten ist – zu generieren, damit der Haushalt wieder ausgeglichen und genehmigungsfähig ist.
Nun werden die kommunalen Verantwortlichen zurecht sagen können, dass dies nicht deren Intension war, sondern die Beauftragung durch die Behörde auferlegt wurde.
Wer wird sich dann noch daran erinnern, dass es einmal „Spielverderber“ gab, denen das Wohlbefinden und der Wolhlstand ihrer Mitbürger wichtiger waren, als wahlkampfwirksame schöne bunte und große Projekte.
Kehren wir nun zurück in die Gegenwart.
Es ist nicht so, dass die Zweifler gegen diese Projekte sind. Vielmehr sollten diese Projekte nach Notwendigkeit und Liquidität so priorisiert werden, dass sie umgesetzt werden können, aber dennoch den Bürgerinnen und Bürgern genau dazu dienen, wofür sie gedacht sein sollten: als Aufwertung der Lebensqualität in unserer schönen Gemeinde, ohne dafür gesondert – wenngleich auch erst in einigen Jahren – zur Kasse gebeten zu werden.
Dafür ist es allerdings auch notwendig, Projekte mit höherer Priorität vorzuziehen und in Abstimmungen gegen Projekte zu stimmen, die anders umgesetzt und effizienter priorisiert sogar forciert worden wären und werden.