Ortsbeiräte

Die Ortsbeiräte unserer Großgemeinde haben zwischen 3 und 5 Mitglieder und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, den Ortsvorsteher. 

Hauptaufgabe der Ortsbeiräte ist es, die speziellen Anliegen der Bürger eines Ortsbezirkes (Ortsteiles) gegenüber den anderen Gemeindegremien zu vertreten.

Der Ortsbeirat hat u.a. ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen. Seine Befugnisse sind in einer speziellen Geschäftsordnung niedergelegt.