(Stand: Juli 2026)
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Freunde, Kritiker, Bürgerinnen und Bürger und alle anderen, die Interesse an der Arbeit der Freien Bürgergemeinschaft Birstein haben.
In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen zum Thema Rechenzentrum „Im obersten Grünnel“ erreicht. Es gab verständlicherweise frustrierte Kommentare, die uns erreichten. Die hielten sich allerdings in Grenzen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger suchten Antworten, die zwar nahezu alle veröffentlicht sind, aber dennoch Unklarheiten bestehen (Letter of Intent – FBG Birstein).
Wir haben hier nun die relevantesten Anfragen inkl. unserer Antworten anonymisiert veröffentlicht.
🟦 Rechenzentrum Birstein – Fragen & Antworten
Der aktuelle Wissensstand der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) setzt sich seit Beginn des Projekts „Rechenzentrum Birstein“ dafür ein, trotz bereits bestehendem Baurecht maximale Transparenz, Bürgerbeteiligung und kommunale Einflussmöglichkeiten zu sichern. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Fragen gestellt, die sich auf rechtliche Grundlagen, Umweltaspekte, Energieversorgung, Standortfragen und die Rolle der Gemeinde beziehen.
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) hat diese Fragen gesammelt, beantwortet und in einer strukturierten Wissensbasis zusammengeführt. Alle Antworten beruhen auf den vorliegenden Dokumenten, dem städtebaulichen Vertrag, der SWOT‑Analyse und den offiziellen Verwaltungsinformationen.
1. Rechtliche Grundlagen & Ausgangslage
Frage aus der Bürgerschaft:
Warum wurde der Bebauungsplan nicht neu erstellt, obwohl das Rechenzentrum viel größer ist als frühere Planungen?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) stellt klar:
„Durch den bestehenden Bebauungsplan existiert das Industriegebiet rechtskräftig. Der Investor hätte dort völlig ohne die Gemeinde zu berücksichtigen oder einzubinden bauen können.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein benennt folgende rechtlichen Grundlagen:
- Bebauungsplan 2008 Dieser wurde ordnungsgemäß beschlossen und ist rechtskräftig. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan begründet Baurecht, das nicht ohne weiteres aufgehoben oder neu verhandelt werden kann.
- Baugesetzbuch (BauGB) – Grundsatz: Ein Bebauungsplan ist verbindliches Satzungsrecht. Sobald ein Investor ein Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans erwirbt, hat er Anspruch auf Baugenehmigung, sofern er sich an die Festsetzungen hält.
- Kommunale Planungshoheit (HGO) Die Gemeinde hat zwar grundsätzlich Planungshoheit, aber: Diese endet dort, wo bestehendes Baurecht bereits geschaffen wurde. Ein neuer Bebauungsplan kann nicht erzwungen werden, wenn bereits ein rechtskräftiger existiert.
- Keine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung Die FBG erklärt ausdrücklich:„Der Investor war rechtlich nicht in letzter Konsequenz auf unsere Erlaubnis angewiesen.“
Damit ist klar: Ein neuer Bebauungsplan wäre rechtlich nicht zulässig gewesen.
2. Der städtebauliche Vertrag – Bedeutung & Wirkung
Frage aus der Bürgerschaft:
Welche Rolle spielt der städtebauliche Vertrag? Was wurde dadurch erreicht?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„Nur über diesen Vertrag konnten dem Investor überhaupt Beschränkungen und Auflagen zum Wohle der Gemeinschaft auferlegt werden.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein benennt folgende rechtlichen Grundlagen:
- § 11 BauGB – Städtebauliche Verträge Nur über diesen Paragraphen können Gemeinden mit Investoren Vereinbarungen treffen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinausgehen.
- Freiwilligkeit des Investors Die FBG betont:„Da der Investor ein Interesse an einem guten Verhältnis zur Kommune hat, bot sich die historische Chance, einen städtebaulichen Vertrag aufzusetzen.“Das bedeutet: Der Vertrag war nicht erzwingbar, sondern nur möglich, weil der Investor freiwillig verhandelte.
- Rechtliche Wirkung Ein städtebaulicher Vertrag kann:
- zusätzliche Auflagen,
- Begrenzungen,
- Transparenzpflichten,
- ökologische Standards festlegen, die über den Bebauungsplan hinausgehen.
Ohne diesen Vertrag hätte die Gemeinde keine Möglichkeit gehabt, Einfluss zu nehmen.
3. Bürgerbeteiligung & Arbeitsgruppe Rechenzentrum
Frage aus der Bürgerschaft:
Wie wurde der Vertrag ausgearbeitet? Waren Bürger beteiligt?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„In der Arbeitsgruppe saßen Vertreter aller Fraktionen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Birstein mit entsprechenden Fachexpertisen.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die FBG verweist auf:
- § 3 BauGB – Bürgerbeteiligung Die Gemeinde ist verpflichtet, Bürger frühzeitig zu beteiligen. Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein hat diese Beteiligung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erweitert.
- Überfraktionelle Arbeitsgruppe Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein hebt hervor: Dieser Vertrag wurde nicht von oben herab beschlossen. Die Arbeitsgruppe bestand aus:
- allen Fraktionen,
- Bürgerinnen und Bürgern mit Fachwissen,
- Experten aus verschiedenen Bereichen.
Damit wurde die gesetzliche Bürgerbeteiligung deutlich erweitert.
4. Absichtserklärung der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)
Frage aus der Bürgerschaft:
Welche konkreten Absichtserklärungen verfolgt die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
Im Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zum Städtebaulichen Vertrag wurde durch die FBG gefordert, diesen Beschluss zu erweitern und eine Absichtserklärung (Letter of Intent „LoI“) durch den Gemeindevorstand erstellen zu lassen, diesen mit dem Invstor gemeinsam zu unterzeichnen und alle bis dahin offenen Fragen zu klären und zu veröffentlichen.
Absichtserklärung (LoI) finale Basis – FBG Birstein
„Die Absichtserklärung fungiert als transparentes und lebendiges Dokument für alle Punkte (wie Lärm, Energie und Emissionen), die nun Schritt für Schritt konkretisiert und abgearbeitet werden müssen.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein erklärt:
- Eine Absichtserklärung ist kein Vertrag, aber ein öffentliches Leitdokument.
- Sie dient der Transparenz, der Verbindlichkeit der Kommunikation und der Nachvollziehbarkeit.
- Sie ist ein Instrument der kommunalpolitischen Selbstverpflichtung.
Die FBG betont:
Das frühere Bürgerbegehren war rechtlich zu ungenau. Die FBG hat dessen Inhalte präzisiert und mit dem LoI alle bishlang fehlenden Fakten gesammelt, durch den Gemiendevorstand zussammenfassen und veröffentlichen lassen.
5. Umweltbericht & Gesundheitsfragen
Frage aus der Bürgerschaft:
Gibt es einen Umweltbericht? Warum ist er noch nicht öffentlich?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„Es gibt einen Umweltbericht, der in der Gemeindevertretersitzung diskutiert und beschlossen wurde. Der Umweltbericht liegt im Bauamt der Gemeinde Birstein zusammen mit dem Bebauungsplan aus und kann von jeder Bürgerin und von jedem Bürger eingesehen werden.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein verweist auf:
- § 2a BauGB – Umweltprüfung Jeder Bebauungsplan muss eine Umweltprüfung enthalten. Der Umweltbericht ist Teil dieser Prüfung.
- § 3 Abs. 2 BauGB – Öffentliche Auslegung Der Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt, sobald die Verwaltung ihn freigibt.
Damit ist klar: Der Bericht ist gesetzlich vorgeschrieben und ist öffentlich zugänglich.
6. Kühlung & Wasserverbrauch
Frage aus der Bürgerschaft:
Wird das Rechenzentrum mit Trinkwasser gekühlt? Kommen Chemikalien zum Einsatz?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„Dem Vorhabensträger werden maximal 10.000 Liter/Jahr zur Kühlung in einem geschlossenen Kühlkreis gestattet.“ „Sollte er mehr benötigen, muss das aus Regen- und Brauchwasser … selbst angesammelt, ggf. aufbereitet und genutzt werden.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein verweist auf:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Trinkwasserentnahme ist genehmigungspflichtig und wird streng begrenzt.
- Kommunale Auflagen im städtebaulichen Vertrag Die Gemeinde hat die Begrenzung auf 10.000 Liter/Jahr verhandelt. Der ursprüngliche Bebauungsplan sah 18.000 Liter/Jahr vor.
- Umwelttechnische Standards Geschlossene Kühlkreisläufe sind Stand der Technik und verhindern:
- chemische Belastungen,
- offene Verdunstung,
- hohe Wasserverluste.
7. Energieversorgung & Gaskraftwerk
Frage aus der Bürgerschaft:
Wie ist der Energiemix geplant? Wird das Rechenzentrum vorerst ausschließlich durch Gas versorgt?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„Es wird ein Strommix geplant aus 60 % regionalem Grünstrom, 35 % Gas, 5 % Strom aus dem allgemeinen Netz.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein erklärt:
- Energiewirtschaftsrecht Rechenzentren müssen eine 100 % Versorgungssicherheit gewährleisten.
- Technische Notwendigkeit Windkraft ist wetterabhängig. Brennstoffzellen sind im Aufbau. Gas dient als Sicherheitsnetz.
- Städtebaulicher Vertrag Die 35% Gas sind eine Obergrenze, keine Dauerlast.
- 60% davon sollen über deutlich emissionsärmere Brennstoffzellen erzeugt werden.
- Zukunftsperspektive„Sobald die 380‑kV‑Leitung verfügbar ist, wird das Gaskraftwerk gar nicht mehr zur primären Stromerzeugung benötigt.“
8. Standortnähe zu Schule, Kindergarten und Altenheim
Frage aus der Bürgerschaft:
Ist die Nähe des Rechenzentrums zu sensiblen Einrichtungen gesundheitlich vertretbar?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
Die Grenzwerte für Emissionen (was die Anlage ausstößt) und Immissionsrichtwerte (was an den Gebäuden ankommt) von Rechenzentren gegenüber schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen sind in Deutschland primär über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die dazugehörigen Verordnungen und Technischen Anleitungen geregelt. Diese Werte sind einzuhalten und werden regelmäßig überprüft. Bei Verstößen muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen einleiten.
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
- Immissionsschutzrecht (BImSchG) Lärm‑, Abgas‑ und Wärmeemissionen müssen Grenzwerte einhalten.
- Umweltbericht bewertet:
- Lärm,
- Wärme,
- Luftqualität,
- Auswirkungen auf sensible Einrichtungen.
9. Verkehrszunahme & Infrastruktur
Frage aus der Bürgerschaft:
Welche Maßnahmen sind geplant, um Verkehr und Infrastruktur zu steuern?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
„Das wird im Städtebaulichen Vertrag und im LoI festgelegt. Alle Punkte … werden Schritt für Schritt konkretisiert und abgearbeitet.“
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
- Straßenverkehrsrecht Verkehrskonzepte müssen erstellt werden.
- Städtebaulicher Vertrag Der Investor ist verpflichtet, Verkehrsauswirkungen zu berücksichtigen.
10. Gemeindefinanzen & Wärmeenergiefonds
Frage aus der Bürgerschaft:
Sind 1,2 Mio. € für den Wärmeenergiefonds ausreichend?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) bewertet den Fonds als wichtigen Baustein, aber nicht als alleinige Lösung. Aktuell wird der Wärmeenergiefonds in dynamischer Anpassung mit insgesamt ca. 20 Millionen Euro in jährlichen Anteilen bewertet.
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
- Kommunalrecht (HGO) Zweckgebundene Fonds müssen transparent verwaltet werden.
- Städtebaulicher Vertrag Der Fonds ist eine verhandelte Zusatzleistung, die es ohne die Verhandlungen des Städtebaulichen Vertrages so nicht gegeben hätte.
11. Bürgerentscheid / Plebiszit
Frage aus der Bürgerschaft:
Sollte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden?
Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) unterstützt jede Form demokratischer Beteiligung, sofern sie rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) Bürgerentscheide sind möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Bürgerbegehren Das frühere Bürgerbegehren war rechtlich zu ungenau. Die FBG hat dessen Inhalte präzisiert und mit dem LoI alle bishlang fehlenden Fakten gesammelt, durch den Gemiendevorstand zussamngefassen und veröffentlichen lassen.
🟦 Fazit: Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) im Überblick
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) hat unter schwierigen rechtlichen Bedingungen:
- Mitspracherechte erkämpft, wo eigentlich keine bestanden
- Transparenz geschaffen, wo Unsicherheit herrschte
- Bürgerbeteiligung ermöglicht, statt Entscheidungen hinter verschlossenen Türen
- Ökologische Leitplanken gesetzt (Kühlung, Wasserverbrauch, Energie)
- Energieversorgung begrenzt und abgesichert, statt unkontrollierte Gasnutzung
- Einen öffentlichen Leitfaden geschaffen (Absichtserklärung)
- Den Umweltbericht eingefordert, der öffentlich einsehbar ist
- Rechtliche Klarheit geschaffen, wo zuvor Missverständnisse herrschten
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) steht weiterhin für:
Verantwortung gegenüber
- Natur, Gesundheit und Zukunft Birsteins
- Sachlichkeit
- Transparenz
- Bürgernähe
Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme an unserer Aktion. Wir hoffen, dass wir die Werkzeuge des Städtebaulichen Vertrages, des Umweltberichtes, der Absichtserklärung (LoI), der SWOT-Analyse, der Arbeitsgruppe RZ und viele andere Informationsquellen, verständlich und strukturiert einordnen konnten.
Sollten sich darüberhinaus noch weitere Fragen ergeben, stehen wir gerne bereit, alles zu beantworten, was als Freie Bürgerremeinschaft Birstein in unserem Zugriff und innerhalb unserer Möglichkeiten liegt.
