Rechenzentrum – Fragen und Antworten

(Stand: Juli 2026)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Freunde, Kritiker, Bürgerinnen und Bürger und alle anderen, die Interesse an der Arbeit der Freien Bürgergemeinschaft Birstein haben.

In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen zum Thema Rechenzentrum „Im obersten Grünnel“ erreicht. Es gab verständlicherweise frustrierte Kommentare, die uns erreichten. Die hielten sich allerdings in Grenzen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger suchten Antworten, die zwar nahezu alle veröffentlicht sind, aber dennoch Unklarheiten bestehen (Letter of Intent – FBG Birstein).

Wir haben hier nun die relevantesten Anfragen inkl. unserer Antworten anonymisiert veröffentlicht.


🟦 Rechenzentrum Birstein – Fragen & Antworten

Der aktuelle Wissensstand der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) setzt sich seit Beginn des Projekts „Rechenzentrum Birstein“ dafür ein, trotz bereits bestehendem Baurecht maximale Transparenz, Bürgerbeteiligung und kommunale Einflussmöglichkeiten zu sichern. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Fragen gestellt, die sich auf rechtliche Grundlagen, Umweltaspekte, Energieversorgung, Standortfragen und die Rolle der Gemeinde beziehen.

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) hat diese Fragen gesammelt, beantwortet und in einer strukturierten Wissensbasis zusammengeführt. Alle Antworten beruhen auf den vorliegenden Dokumenten, dem städtebaulichen Vertrag, der SWOT‑Analyse und den offiziellen Verwaltungsinformationen.

1. Rechtliche Grundlagen & Ausgangslage

Frage aus der Bürgerschaft:

Warum wurde der Bebauungsplan nicht neu erstellt, obwohl das Rechenzentrum viel größer ist als frühere Planungen?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) stellt klar:

„Durch den bestehenden Bebauungsplan existiert das Gewerbegebiet rechtskräftig. Der Investor hätte dort völlig ohne die Gemeinde zu berücksichtigen oder einzubinden bauen können.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein benennt folgende rechtlichen Grundlagen:

  • Bebauungsplan 2008 Dieser wurde ordnungsgemäß beschlossen und ist rechtskräftig. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan begründet Baurecht, das nicht ohne weiteres aufgehoben oder neu verhandelt werden kann.
  • Baugesetzbuch (BauGB) – Grundsatz: Ein Bebauungsplan ist verbindliches Satzungsrecht. Sobald ein Investor ein Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans erwirbt, hat er Anspruch auf Baugenehmigung, sofern er sich an die Festsetzungen hält.
  • Kommunale Planungshoheit (HGO) Die Gemeinde hat zwar grundsätzlich Planungshoheit, aber: Diese endet dort, wo bestehendes Baurecht bereits geschaffen wurde. Ein neuer Bebauungsplan kann nicht erzwungen werden, wenn bereits ein rechtskräftiger existiert.
  • Keine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung Die FBG erklärt ausdrücklich:„Der Investor war rechtlich nicht in letzter Konsequenz auf unsere Erlaubnis angewiesen.“

Damit ist klar: Ein neuer Bebauungsplan wäre rechtlich nicht zulässig gewesen.

2. Der städtebauliche Vertrag – Bedeutung & Wirkung

Frage aus der Bürgerschaft:

Welche Rolle spielt der städtebauliche Vertrag? Was wurde dadurch erreicht?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„Nur über diesen Vertrag konnten dem Investor überhaupt Beschränkungen und Auflagen zum Wohle der Gemeinschaft auferlegt werden.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein benennt folgende rechtlichen Grundlagen:

  • § 11 BauGB – Städtebauliche Verträge Nur über diesen Paragraphen können Gemeinden mit Investoren Vereinbarungen treffen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinausgehen.
  • Freiwilligkeit des Investors Die FBG betont:„Da der Investor ein Interesse an einem guten Verhältnis zur Kommune hat, bot sich die historische Chance, einen städtebaulichen Vertrag aufzusetzen.“Das bedeutet: Der Vertrag war nicht erzwingbar, sondern nur möglich, weil der Investor freiwillig verhandelte.
  • Rechtliche Wirkung Ein städtebaulicher Vertrag kann:
    • zusätzliche Auflagen,
    • Begrenzungen,
    • Transparenzpflichten,
    • ökologische Standards festlegen, die über den Bebauungsplan hinausgehen.

Ohne diesen Vertrag hätte die Gemeinde keine Möglichkeit gehabt, Einfluss zu nehmen.

3. Bürgerbeteiligung & Arbeitsgruppe Rechenzentrum

Frage aus der Bürgerschaft:

Wie wurde der Vertrag ausgearbeitet? Waren Bürger beteiligt?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„In der Arbeitsgruppe saßen Vertreter aller Fraktionen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Birstein mit entsprechenden Fachexpertisen.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die FBG verweist auf:

  • § 3 BauGB – Bürgerbeteiligung Die Gemeinde ist verpflichtet, Bürger frühzeitig zu beteiligen. Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein hat diese Beteiligung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erweitert.
  • Überfraktionelle Arbeitsgruppe Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein hebt hervor: Dieser Vertrag wurde nicht von oben herab beschlossen. Die Arbeitsgruppe bestand aus:
    • allen Fraktionen,
    • Bürgerinnen und Bürgern mit Fachwissen,
    • Experten aus verschiedenen Bereichen.

Damit wurde die gesetzliche Bürgerbeteiligung deutlich erweitert.

4. Absichtserklärung der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)

Frage aus der Bürgerschaft:

Welche konkreten Absichtserklärungen verfolgt die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG)?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

Im Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes zum Städtebaulichen Vertrag wurde durch die FBG gefordert, diesen Beschluss zu erweitern und eine Absichtserklärung (Letter of Intent „LoI“) durch den Gemeindevorstand erstellen zu lassen, diesen mit dem Invstor gemeinsam zu unterzeichnen und alle bis dahin offenen Fragen zu klären und zu veröffentlichen.

Absichtserklärung (LoI) finale Basis – FBG Birstein

„Die Absichtserklärung fungiert als transparentes und lebendiges Dokument für alle Punkte (wie Lärm, Energie und Emissionen), die nun Schritt für Schritt konkretisiert und abgearbeitet werden müssen.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein erklärt:

  • Eine Absichtserklärung ist kein Vertrag, aber ein öffentliches Leitdokument.
  • Sie dient der Transparenz, der Verbindlichkeit der Kommunikation und der Nachvollziehbarkeit.
  • Sie ist ein Instrument der kommunalpolitischen Selbstverpflichtung.

Die FBG betont:

Das frühere Bürgerbegehren war rechtlich zu ungenau. Die FBG hat dessen Inhalte präzisiert und mit dem LoI alle bishlang fehlenden Fakten gesammelt, durch den Gemiendevorstand zussammenfassen und veröffentlichen lassen.

5. Umweltbericht & Gesundheitsfragen

Frage aus der Bürgerschaft:

Gibt es einen Umweltbericht? Warum ist er noch nicht öffentlich?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„Es gibt einen Umweltbericht, der in der Gemeindevertretersitzung diskutiert und beschlossen wurde. Der Umweltbericht liegt im Bauamt der Gemeinde Birstein zusammen mit dem Bebauungsplan aus und kann von jeder Bürgerin und von jedem Bürger eingesehen werden.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein verweist auf:

  • § 2a BauGB – Umweltprüfung Jeder Bebauungsplan muss eine Umweltprüfung enthalten. Der Umweltbericht ist Teil dieser Prüfung.
  • § 3 Abs. 2 BauGB – Öffentliche Auslegung Der Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt, sobald die Verwaltung ihn freigibt.

Damit ist klar: Der Bericht ist gesetzlich vorgeschrieben und ist öffentlich zugänglich.

6. Kühlung & Wasserverbrauch

Frage aus der Bürgerschaft:

Wird das Rechenzentrum mit Trinkwasser gekühlt? Kommen Chemikalien zum Einsatz?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„Dem Vorhabensträger werden maximal 10.000 m³/Jahr zur Kühlung in einem geschlossenen Kühlkreis gestattet.“ „Sollte er mehr benötigen, muss das aus Regen- und Brauchwasser … selbst angesammelt, ggf. aufbereitet und genutzt werden.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein verweist auf:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Trinkwasserentnahme ist genehmigungspflichtig und wird streng begrenzt.
  • Kommunale Auflagen im städtebaulichen Vertrag Die Gemeinde hat die Begrenzung auf 10.000 m³/Jahr verhandelt. Der ursprüngliche Bebauungsplan sah 18.000 m³/Jahr vor.
  • Umwelttechnische Standards Geschlossene Kühlkreisläufe sind Stand der Technik und verhindern:
    • chemische Belastungen,
    • offene Verdunstung,
    • hohe Wasserverluste.

7. Energieversorgung & Gaskraftwerk

Frage aus der Bürgerschaft:

Wie ist der Energiemix geplant? Wird das Rechenzentrum vorerst ausschließlich durch Gas versorgt?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„Es wird ein Strommix geplant aus 60 % regionalem Grünstrom, 35 % Gas, 5 % Strom aus dem allgemeinen Netz.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein erklärt:

  • Energiewirtschaftsrecht Rechenzentren müssen eine 100 % Versorgungssicherheit gewährleisten.
  • Technische Notwendigkeit Windkraft ist wetterabhängig. Brennstoffzellen sind im Aufbau. Gas dient als Sicherheitsnetz.
  • Städtebaulicher Vertrag Die 35% Gas sind eine Obergrenze, keine Dauerlast.
    • 60% davon sollen über deutlich emissionsärmere Brennstoffzellen erzeugt werden.
  • Zukunftsperspektive„Sobald die 380‑kV‑Leitung verfügbar ist, wird das Gaskraftwerk gar nicht mehr zur primären Stromerzeugung benötigt.“

8. Standortnähe zu Schule, Kindergarten und Altenheim

Frage aus der Bürgerschaft:

Ist die Nähe des Rechenzentrums zu sensiblen Einrichtungen gesundheitlich vertretbar?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

Die Grenzwerte für Emissionen (was die Anlage ausstößt) und Immissionsrichtwerte (was an den Gebäuden ankommt) von Rechenzentren gegenüber schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen sind in Deutschland primär über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die dazugehörigen Verordnungen und Technischen Anleitungen geregelt. Diese Werte sind einzuhalten und werden regelmäßig überprüft. Bei Verstößen muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen einleiten.

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

  • Immissionsschutzrecht (BImSchG) Lärm‑, Abgas‑ und Wärmeemissionen müssen Grenzwerte einhalten.
  • Umweltbericht bewertet:
    • Lärm,
    • Wärme,
    • Luftqualität,
    • Auswirkungen auf sensible Einrichtungen.

9. Verkehrszunahme & Infrastruktur

Frage aus der Bürgerschaft:

Welche Maßnahmen sind geplant, um Verkehr und Infrastruktur zu steuern?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

„Das wird im Städtebaulichen Vertrag und im LoI festgelegt. Alle Punkte … werden Schritt für Schritt konkretisiert und abgearbeitet.“

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

  • Straßenverkehrsrecht Verkehrskonzepte müssen erstellt werden.
  • Städtebaulicher Vertrag Der Investor ist verpflichtet, Verkehrsauswirkungen zu berücksichtigen.

10. Gemeindefinanzen & Wärmeenergiefonds

Frage aus der Bürgerschaft:

Sind 1,2 Mio. € für den Wärmeenergiefonds ausreichend?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) bewertet den Fonds als wichtigen Baustein, aber nicht als alleinige Lösung. Aktuell wird der Wärmeenergiefonds in dynamischer Anpassung mit insgesamt ca. 20 Millionen Euro in jährlichen Anteilen bewertet.

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

  • Kommunalrecht (HGO) Zweckgebundene Fonds müssen transparent verwaltet werden.
  • Städtebaulicher Vertrag Der Fonds ist eine verhandelte Zusatzleistung, die es ohne die Verhandlungen des Städtebaulichen Vertrages so nicht gegeben hätte.

11. Bürgerentscheid / Plebiszit

Frage aus der Bürgerschaft:

Sollte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden?

Antwort der Freien Bürgergemeinschaft Birstein (FBG):

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) unterstützt jede Form demokratischer Beteiligung, sofern sie rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Rechtliche Quellen und Begründungen (FBG):

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO) Bürgerentscheide sind möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Bürgerbegehren Das frühere Bürgerbegehren war rechtlich zu ungenau. Die FBG hat dessen Inhalte präzisiert und mit dem LoI alle bishlang fehlenden Fakten gesammelt, durch den Gemiendevorstand zussamngefassen und veröffentlichen lassen.

🟦 Fazit: Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) im Überblick

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) hat unter schwierigen rechtlichen Bedingungen:

  • Mitspracherechte erkämpft, wo eigentlich keine bestanden
  • Transparenz geschaffen, wo Unsicherheit herrschte
  • Bürgerbeteiligung ermöglicht, statt Entscheidungen hinter verschlossenen Türen
  • Ökologische Leitplanken gesetzt (Kühlung, Wasserverbrauch, Energie)
  • Energieversorgung begrenzt und abgesichert, statt unkontrollierte Gasnutzung
  • Einen öffentlichen Leitfaden geschaffen (Absichtserklärung)
  • Den Umweltbericht eingefordert, der öffentlich einsehbar ist
  • Rechtliche Klarheit geschaffen, wo zuvor Missverständnisse herrschten

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) steht weiterhin für:

Verantwortung gegenüber

  • Natur, Gesundheit und Zukunft Birsteins
  • Sachlichkeit
  • Transparenz
  • Bürgernähe

Die Freie Bürgergemeinschaft Birstein bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme an unserer Aktion. Wir hoffen, dass wir die Werkzeuge des Städtebaulichen Vertrages, des Umweltberichtes, der Absichtserklärung (LoI), der SWOT-Analyse, der Arbeitsgruppe RZ und viele andere Informationsquellen, verständlich und strukturiert einordnen konnten.

Sollten sich darüberhinaus noch weitere Fragen ergeben, stehen wir gerne bereit, alles zu beantworten, was als Freie Bürgerremeinschaft Birstein in unserem Zugriff und innerhalb unserer Möglichkeiten liegt.

Absichtserklärung (LoI) finale Basis

Der Gemeindevorstand hat in zwei Sitzungen am 24. Juni und am 1. Juli eine Absichtserklärung zur Ansiedlung eines Rechenzentrums ausgearbeitet. Sie bündelt noch einmal wesentliche Vereinbarungen aus dem städtebaulichen Vertrag und formuliert einige Ergänzungen. Dieser sogenannte „Letter of Intent“ wurde von der Gemeinde Birstein und dem Vorhabenträger unterzeichnet. Es werden darin zentrale Punkte der öffentlichen Diskussion aufgegriffen und gemeinsame Positionen dazu verabredet. Mit zunehmender Planungstiefe soll diese Vereinbarung in beidseitigem Einverständnis fortgeschrieben werden. Folgend ist er im Wortlaut abgedruckt:

LETTER OF INTENT (ABSICHTSERKLÄRUNG)

zwischen der Gemeinde Birstein und der Frank Cube GmbH

PRÄAMBEL

Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Gewerbegebiet „Im obersten Grünnel“ in der Gemeinde Birstein ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Rechenzentrum einschließlich der hierfür erforderlichen Energie- und Nebenanlagen (nachfolgend „Projekt“) zu errichten und zu betreiben.

Das Projekt soll einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Infrastruktur Deutschlands leisten und gleichzeitig ökologische, wirtschaftliche und soziale Belange der Gemeinde Birstein dauerhaft berücksichtigen.

Die Parteien streben eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit an.

Ziel dieser Absichtserklärung ist es, die wesentlichen Anliegen der Gemeinde sowie die freiwilligen Selbstverpflichtungen des Vorhabenträgers darzustellen und eine vertrauensvolle Basis für die Zukunft zu schaffen.

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung (TOP 7) vom 11.06.2026 soll der Gemeindevorstand die Themen, die die Einwohnerinnen und Einwohner beschäftigen, sammeln und – soweit möglich – in einer Absichtserklärung mit dem Vorhabenträger zusammenfassen sowie freiwillige Selbstverpflichtungen zur Energieversorgung abschließen. Diese Absichtserklärung soll nach Unterzeichnung der Gemeindevertretung vorgestellt werden.

Diese Absichtserklärung gliedert sich daher in folgende Bereiche:

§ 1 Anliegen der Gemeinde
§ 2 Freiwillige Selbstverpflichtungen des Vorhabenträgers zur Energieversorgung
§ 3 Schlussbestimmungen

§ 1 Anliegen der Gemeinde

Die nachfolgenden Punkte greifen die wesentlichen Anliegen der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger auf. Der Vorhabenträger beabsichtigt, diese Themen im Rahmen der Projektentwicklung sowie entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages zu berücksichtigen.

1. Finanzielle Zusagen

Der Vorhabenträger beabsichtigt, der Gemeinde entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages Mittel für den Wärme- und Klimafonds in Höhe von derzeit bis 20 Mio. Euro (zzgl. Wertsicherungsklausel) zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel sollen insbesondere dienen für:

  • die energetische Sanierung kommunaler Gebäude
  • kommunale Klimaschutzmaßnahmen
  • den Ausbau erneuerbarer Energien
  • weitere nachhaltige Investitionen der Gemeinde
  • Zuschüsse für private Investitionen in energetische Gebäudesanierungen

2. Technische Auslegung

Der Vorhabenträger beabsichtigt, ein Rechenzentrum mit einer Tier-III-Klassifizierung zu errichten. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Tier-IV-Klassifizierung vorgesehen werden, ist die Gemeinde gemäß den gesetzlichen Vorschriften anzuhören.

Der Vorhabenträger wird eine Zertifizierung nach LEED-Goldstandard oder vergleichbare anerkannte Zertifizierung anstreben.

3. Umwelt- und Immissionsschutz

Der Vorhabenträger wird,

  • sämtliche gesetzlichen Anforderungen des Umwelt-, Immissions-, Natur- und Gesundheitsschutzes einhalten,
  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten erstellen lassen,
  • behördliche Auflagen umsetzen,
  • anerkannte Messverfahren zur regelmäßigen Kontrolle der Schall- und Luftemissionen einsetzen.

Die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Messungen sowie eine Zusammenfassung aller Messdaten sind der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

4. Wasser

Es wird eine besonders energieeffiziente Kühlung gewährleistet. Die jährliche Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz wird entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages 10.000 m³ nicht überschreiten.

Der Vorhabenträger wird der Gemeinde anzeigen:

  • den Wasserbedarf im Regelbetrieb
  • den Wasserbedarf bei Spitzenlast
  • die Auswirkungen außergewöhnlicher Hitzeperioden

Die Gemeinde wird regelmäßig überprüfen:

  • die Auswirkungen auf die örtliche Trinkwasserversorgung
  • die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt

5. Nachhaltigkeit und Abwärme

Der Vorhabenträger beabsichtigt,

  • die anfallende Abwärme entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages zum Selbstkostenpreis ohne Gewinnerzielungabsicht an einem Übergabepunkt bereitzustellen,
  • die hierfür erforderliche Übergabestation auf eigene Kosten zu errichten,
  • ein technisch und wirtschaftlich belastbares Konzept zur Bereitstellung der Abwärme zu erstellen.

Die Planung und Errichtung eines Wärmeverteilnetzes obliegt der Gemeinde.

6. Brandschutz und Sicherheit

Der Vorhabenträger beabsichtigt,

  • im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein vollständiges Brandschutzkonzept zu erstellen,
  • sämtliche gesetzlich erforderlichen Sicherheitsnachweise und Zertifizierungen (z.B. KRITIS-Anforderungen) vorzulegen,
  • ein Gefahrenabwehrkonzept zu erarbeiten.

Projektbedingte zusätzliche Anforderungen an Fahrzeuge, Geräte, Ausbildung oder Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr werden entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages vom Vorhabenträger verpflichtend übernommen.

7. Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung

Der Vorhabenträger beabsichtigt,

  • hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze in der Region zu schaffen,
  • regionale Unternehmen im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten bevorzugt zu berücksichtigen,
  • mit Schulen, Ausbildungsbetrieben und Hochschulen zusammenzuarbeiten,
  • Ausbildungs- und Praktikumsplätze anzubieten.

8. Bürgerinformation und Transparenz

Der Vorhabenträger beabsichtigt, während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase einen offenen und transparenten Dialog mit der Gemeinde zu führen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • regelmäßige Informationsveranstaltungen
  • die Benennung eines festen Ansprechpartners
  • laufende Informationen über den Projektfortschritt
  • frühzeitige Informationen über wesentliche Projektänderungen

9. Steuerlicher Sitz

Der Vorhabenträger bemüht sich darum, dass Betreibergesellschaften ihren steuerlichen Sitz in der Gemeinde nehmen und beabsichtigt, den steuerlichen Sitz der zukünftigen Betreibergesellschaft der Energieerzeugungsanlagen in der Gemeinde Birstein anzusiedeln.

10. Versorgungssicherheit

Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Rechenzentrum entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie dem Stand der Technik sicher und zuverlässig zu errichten und zu betreiben.

11. Rückbau

Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Falle einer dauerhaften Betriebseinstellung oder einer gesetzlichen Verpflichtung sämtliche Anlagen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zurückzubauen.

12. Nutzung der Energieerzeugungsanlagen

Die lokalen Energieerzeugungsanlagen dienen ausschließlich

  • der Versorgungssicherheit,
  • der Redundanz,
  • der Abdeckung von Spitzenlasten sowie
  • der Notstromversorgung

der Rechenzentren auf dem Plangebiet.

13. Gemeindliche Wege und Straßen

Wenn gemeindliche Wege und Straßen für den Bau des Rechenzentrums in Anspruch genommen werden sollten, so sind diese wiederherzustellen. Der Vorhabenträger hat die Benutzung bei der Gemeinde z.B. für Schwertransporte zu beantragen.

14. Begrünung

Der Vorhabenträger hat die Begrünung entsprechend des Bebauungsplanes umlaufend um das gesamte Gewerbegebiet herzustellen.


§ 2 Freiwillige Selbstverpflichtungen des Vorhabenträgers

1. Energieversorgung

Die Gemeinde legt besonderen Wert auf eine möglichst emissionsarme und nachhaltige Energieversorgung. Das gesamte Projekt soll eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich daher,

  • die Stromversorgung bevorzugt an verfügbare regionale Windkraft- und Photovoltaikanlagen anzubinden.
  • die Energieversorgung des Rechenzentrums bis zur Verfügbarkeit eines Netzanschlusses entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages hauptsächlich durch Brennstoffzellen sicherzustellen;
  • Gasmotoren oder Gasturbinen dienen ergänzend zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie zur Abdeckung von Spitzenlasten;
  • sämtliche Energieerzeugungsanlagen werden wasserstofffähig (H2 Ready) geplant, um einen späteren Betrieb mit Wasserstoff zu ermöglichen;

2. Langfristige Netzanbindung

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Rechenzentrum an das öffentliche 380-kV-Übertragungsnetz anzuschließen, sobald

  • die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind,
  • die erforderlichen Netzkapazitäten dauerhaft zur Verfügung stehen,
  • die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und
  • der Anschluss wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

Nach Herstellung dieses Netzanschlusses soll das 380-kV-Übertragungsnetz die primäre Stromversorgung des Rechenzentrums übernehmen.


§ 3 Schlussbestimmungen

Die in § 1 beschriebenen Inhalte stellen die wesentlichen Anliegen der Gemeinde sowie die diesbezüglichen Absichten des Vorhabenträgers im Rahmen der weiteren Projektentwicklung dar. Sie begründen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, keine selbstständigen rechtlichen Verpflichtungen.

Die in § 2 enthaltenen Regelungen stellen freiwillige Selbstverpflichtungen des Vorhabenträgers dar. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Absichtserklärung und dem städtebaulichen Vertrag sind die Bestimmungen des städtebaulichen Vertrags maßgeblich und bindend.

Im Übrigen begründet diese Absichtserklärung keine weitergehenden öffentlich-rechtlichen Ansprüche auf Genehmigungen oder sonstige Verwaltungsentscheidungen sowie auch keine schuldrechtlichen Verpflichtungen.

Das Rechenzentrum kommt: Sachverstand statt Stimmungsmache – Mitbürgerinnen und Mitbürger, gestalten die Auflagen mit.

– Juli 2026 –

Die Gemeindevertretung hat am Donnerstag (11.06.2026) den städtebaulichen Vertrag für das geplante Rechenzentrum beschlossen. Als Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) haben wir dieses hochkomplexe Großprojekt von Anfang an intensiv, kritisch und sachlich begleitet.

Für uns gilt seit jeher: Kommunalpolitik funktioniert nur unvoreingenommen und nah an den Menschen. Ohne ideologische Scheuklappen und unabhängig von großen Parteibüchern wägen wir stets ab, was das Beste für unsere Heimatgemeinde und das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger ist.

Ein Projekt dieser Dimension lässt sich nicht in einfaches Schwarz-Weiß-Denken drängen. Plakativer Protest hilft Birstein ebenso wenig weiter wie blindes Durchwinken. Wir betrachten kommunale Entscheidungen mit gesundem Menschenverstand und wirtschaftlicher Vernunft.

Die Chancen für Birstein: Der vereinbarte Wärmeenergiefonds spült verlässlich Geld in die Gemeindekasse, ohne dass wir den Bürgerinnen und Bürgern tiefer in die Tasche greifen müssen. Neue Arbeitsplätze, Gewinne an Kaufkraft und die Chance, langjährige „Leerstände“ durch Gewerbeansiedlungen zu sanieren, sind echte Impulse für unsere Zukunft.

Die berechtigten Sorgen: Ein massiver Betonklotz am Ortsrand verändert das Landschaftsbild in unserem schönen Tal mit dem Blick Richtung Hoherodskopf dauerhaft. Zudem treibt viele Menschen die Sorge um, ob bestehende Gesetze und Umweltauflagen ausreichen, um die Lebensqualität in unserer ländlichen Idylle vor Lärm und Emissionen zu schützen.

Beide Wege sind legitim, beide haben Vorteile und Nachteile und beide wurden selbst innerhalb der FBG-Birstein am 11.06.2026 unterschiedlich abgestimmt. Das ist gelebt Demokratie.

Verlässliche Politik entsteht nicht durch populistische Worte, sondern durch verantwortungsvolles Handeln. Hätten konkrete Absichtserklärungen und Zusagen der verantwortlichen Vorhabenträger vor dem Beschluss noch klarer vorgelegen, wäre die Entscheidung für alle tragfähiger gewesen.

Wir haben die Bürgerinnen und Bürger gefragt und diese haben die Absichtserklärungen mitgestaltet.

Wir können das Rad nicht zurückdrehen, aber wir können die Zukunft steuern. Wir müssen sicherstellen, dass aus diesem Projekt das Bestmögliche für Birstein herausgeholt und Schaden vermieden wird.

Es wurden in der Absichtserklärung konkrete Befürchtungen der Bürger (z. B. zu Lärmschutz, Sichtachsen, Verkehrsbelastung oder Natur) berücksichtigt und wir als FBG haben Euer Feedback gebündelt, fachlich geprüft und daraus belastbare, verbindliche Absichtserklärungen und Auflagen formuliert. Diese wurden dem Investor vorgelegt und unter extrem schwierigen Bedingungen am 01.07.2026 verhandelt.

Alle Dokumente wurden oder werden veröffentlicht. Das ist nicht zuletzt der Verdienst der FBG. Wir stehen schon immer für transparente Politik. Allerdings hat sich die FBG ebenfalls schon immer an Fakten orientiert und auf jegliche Stimmungsmache verzichtet. Denn man kann nur miteinander Dinge bewegen. Konfrontation und fehlende Kompromissbereitschaft kostet unnötige Energie. Energie, die für das Wohl Birsteins besser eingesetzt wäre.

Letter of Intent

Das Rechenzentrum kommt: Sachverstand statt Stimmungsmache!

Die Gemeindevertretung hat am Donnerstag (11.06.2026) den städtebaulichen Vertrag für das geplante Rechenzentrum beschlossen. Als Freie Bürgergemeinschaft Birstein (FBG) begleiten wir dieses Großprojekt kritisch, unabhängig und mit gesundem Menschenverstand.

Unser Maßstab: Solide Finanzen und Lebensqualität

  • Die Chancen: Der Wärmeenergiefonds bringt sicheres Geld in die Kasse. Das entlastet die Bürger bei steuerlichen Abgaben. Dazu kommen Arbeitsplätze und wirtschaftliche Impulse.
  • Die Risiken: Ein massiver Betonklotz verändert unser Landschaftsbild und den Blick Richtung Hoherodskopf dauerhaft. Sorgen um Lärm und den Schutz unserer ländlichen Idylle sind real.

Der entscheidende Zusatz: Eure Chance zum Mitmachen!

Wir laufen nicht einfach mit – wir gestalten. Auf unseren Druck hin wurde beschlossen:

Der Gemeindevorstand muss eine verbindliche Absichtserklärung (Letter of Intent) mit dem Betreiber verhandeln.

Hier kommen die Bürger ins Spiel. Wir gießen Eure Sorgen in harte, belastbare Auflagen!

Schreibt Eure Bedenken in die Kommentare! Welche Vorgaben muss der Betreiber zwingend erfüllen?


Inspiration für Eure Kommentare – So könnten konkrete Auflagen im Letter of Intent aussehen:

  • Sichtschutz & Optik: Verpflichtende, dichte Eingrünung durch heimische Bäume und Fassadenbegrünung, um den Betonklotz bestmöglich im Landschaftsbild zu verstecken.
  • Strenger Lärmschutz: Verbindliche Höchstgrenzen für die Kühlanlagen, die weit unter den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen – besonders für die Nachtstunden.
  • Verkehrskonzept: Rigorose Routenplanung für den Baustellen- und Lieferverkehr, damit die Wohngebiete der Kerngemeinde komplett entlastet werden.
  • Ressourcenschutz: Vertragliche Zusicherung, dass die lokale Trinkwasserversorgung Vorrang hat und der enorme Kühlwasserbedarf nicht zu Lasten unserer Bürger geht.

Rechenzentrum in Birstein?

– Juni 2026 –

In der Frage, ob in Birstein ein Rechenzentrum entstehen soll, liegt die Entscheidung letztlich bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Sie allein haben alle relevanten Informationen vorliegen, sie haben sachkundige Mitglieder ihrer Fraktionen in die Arbeitsgruppe „Rechenzentrum“ entsandt und sie tragen die Verantwortung, Entscheidungen im Sinne der Gemeinde zu treffen.

Grundsätzlich ist es richtig und wichtig, Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse einzubeziehen. Doch es gibt Themen, die so komplex, technisch und vielschichtig sind, dass eine fundierte Bewertung Zeit, Fachwissen und Zugang zu detaillierten Unterlagen erfordert. Diese Ressourcen haben die gewählten Vertreter – weil sie sich intensiv damit auseinandergesetzt haben. Es ist also sinnvoll, sich umfangreich zu informieren und Entscheidungen frei von subjektiven Vorurteilen oder anderen Beeinflussungen zu treffen. Nur wer alle Aspekte, Chancen , Vor.- und Nachteile kennt, sollte sich bei einem so weitreichenden Thema ein Urteil bilden.

Die Stimmen für ein Rechenzentrum nehmen in Kauf, ein Industriegebiet in Birstein zu erlauben, das weder schön anzusehen ist, noch frei von jeglichen Emmissionen sein wird, wenngleich alle gesetzlichen Werte eingehalten werden müssen, regelmäßig geprüft und auf Kosten der Betreiber bei Abweichung anzupassen sind.

Die Stimmen gegen ein Rechenzentrum nehmen in Kauf, dass wohl in absehbarer Zeit keine finanzstarken Wirtschaftsbetriebe die leeren Kassen stützen werden. Die Kosten einer Flächengemeinde wie Birstein verteilen sich auf wenige Einwohner, im Gegensatz zu dichter besiedelten Kommunen auf gleicher Fläche.

Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird, wird es immer Vorteile, aber auch Nachteile geben. Das muss allen bewusst sein, die im Falle der vorliegenden Chancen, für oder auch gegen den Bau des Rechenzentrums stimmen werden.

Demokratie bedeutet nicht, dass jeder alles im Detail prüfen muss. Demokratie bedeutet, dass wir Menschen wählen, denen wir zutrauen, genau das zu tun: sich umfassend zu informieren, abzuwägen und Verantwortung zu übernehmen. Bei Projekten wie dem Rechenzentrum ist Vertrauen in diesen Prozess entscheidend.

Verlässlichkeit entsteht nicht durch Worte, sondern durch gelebte Verantwortung

– April 2026 –

In den vergangenen Wochen wurde in Birstein viel über politische Abläufe, Angebote und vermeintliche Motive gesprochen. Das gehört zu einer lebendigen kommunalen Demokratie dazu. Gleichzeitig zeigt sich, wie wichtig es ist, die Perspektive derjenigen zu erklären, die Verantwortung übernehmen sollen – nicht im Sinne einer Rechtfertigung, sondern als Beitrag zu mehr Transparenz.

Für die Freie Bürgergemeinschaft steht seit jeher ein Grundsatz im Mittelpunkt: Kommunalpolitik funktioniert nur, wenn Menschen bereit sind, Verantwortung zu tragen – auch in Ämtern. Wer gestalten möchte, braucht Werkzeuge. Wer Entscheidungen treffen möchte, braucht Mandate. Und wer Veränderungen anstoßen will, muss bereit sein, dafür einzustehen. Das ist kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Projekte umgesetzt, Prozesse gesteuert und Prioritäten gesetzt werden können.

In den Gesprächen nach der Wahl wurde allen Fraktionen ein identisches Angebot zur Mitgestaltung der kommunalen Gremien unterbreitet. Das war bewusst so gewählt: gleiche Chancen, gleiche Verantwortung, gleiche Beteiligung – unabhängig von Größe, Herkunft oder politischer Farbe. Ein solches Vorgehen schafft Fairness und verhindert, dass Posten zu taktischen Instrumenten werden.

Umso wichtiger ist es, klarzustellen: Für die FBG sind Ämter kein Prestigeobjekt, sondern ein Arbeitsauftrag. Wer sie annimmt, tut das nicht, um sich darzustellen, sondern um für die Bürgerinnen und Bürger konkrete Verbesserungen zu erreichen. Wer sie ablehnt, hat dafür möglicherweise gute Gründe – aber die Ablehnung allein darf nicht als moralisch höherwertige Haltung dargestellt werden. Im Gegenteil – Verantwortung zu übernehmen ist notwendig um Veränderung, Lenkung und Mitgestaltung zu sichern.

In der öffentlichen Diskussion entsteht manchmal der Eindruck, als sei es besonders integer, auf Ämter zu verzichten, während diejenigen, die bereit sind, Verantwortung zu tragen, sich erklären müssten. Diese Sichtweise greift zu kurz. Verlässlichkeit zeigt sich nicht im Verweigern, sondern im Mitgestalten. Und Mitgestaltung braucht Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten.

Die FBG wird auch weiterhin sachorientiert arbeiten, Angebote offen prüfen und Entscheidungen nach Inhalt und Machbarkeit treffen. Dazu gehört, dass man Gesprächsbereitschaft zeigt, aber auch, dass man sich nicht in Rollen drängen lässt, die mit der eigenen Haltung nichts zu tun haben.

Birstein steht vor großen Herausforderungen – finanziell, organisatorisch und strukturell. Diese Aufgaben lassen sich nicht mit Schlagworten lösen, sondern nur mit Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich an klaren Kriterien messen zu lassen: Transparenz, Verlässlichkeit und der Wille, für die Gemeinde zu arbeiten.

Gute Gespräche und neue Impulse – Bürgerdialog der Freien Bürgergemeinschaft Birstein im Bürgerhaus Mauswinkel

Die Mitglieder und Kandidaten der FBG freuen sich über gute Resonanz beim Bürgerdialog.

– März 2026 –

Birstein-Mauswinkel (re). Der Bürgerdialog der Freien Bürgergemeinschaft im Dorfgemeinschaftshaus Mauswinkel ging als „FBG-Parcours“ neue Wege politischer Veranstaltungskonzepte. Er hat sich als inhaltlich reiches und zugleich bemerkenswert zuversichtliches Signal für die zukünftige kommunalpolitische Arbeit erwiesen. Es gab viele gute Gespräche und ebenso neue Impulse.

Auch wenn der Saal ohne Weiteres zusätzliche Gäste hätte aufnehmen können, prägten vor allem die Tiefe der Gespräche, die Offenheit der Teilnehmenden und die fachlich überzeugenden Beiträge neuer als auch erfahrener Mitglieder den Abend. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie breit das Interesse an einer verantwortungsvollen Weiterentwicklung der Gemeinde ist und wie wertvoll der direkte Austausch bleibt.

Besonders deutlich wurde dies an Themenfeldern, die bislang nur am Rande der öffentlichen Diskussion standen. Neue Mitglieder der Wählerliste brachten frische Perspektiven ein, insbesondere zu den Bedürfnissen von Jugendlichen, der Situation der Vereine und der Bedeutung des Ehrenamts. Die Resonanz der Gäste war spürbar positiv. Hervorgehoben wurde vor allem die souveräne Präsentation von Dana Kauck, die gemeinsam mit Jan Girschikofsky zahlreiche Fragen aufgriff, einordnete und konstruktiv weiterführte. Ihr Beitrag machte sichtbar, wie wichtig eine stärkere Einbindung junger Stimmen und engagierter Vereinsmitglieder für die zukünftige Gemeindearbeit sein wird.

Defizitärer Haushalt erlaubt keine großen Sprünge

Jochen Seipel fasste die finanzielle Situation zusammen und bemerkte einmal mehr, dass mit der aktuellen defizitären Haushaltssituation keine großen Sprünge möglich sind.

Ein weiteres zentrales Thema des Abends war die Frage nach einem möglichen Rechenzentrum in Birstein. Die Diskussion reichte von potenziellen finanziellen Chancen für eine Gemeinde, die mit einem defizitären Haushalt ringt, bis hin zu Sorgen über Umwelt- und Gesundheitsaspekte.

Die Bandbreite der Rückmeldungen zeigte, wie groß der Bedarf an verlässlichen Informationen ist. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Arbeit der eingerichteten Arbeitsgruppe Rechenzentrum eine wichtige Rolle dabei spielen wird, Transparenz zu schaffen und offene Fragen fundiert zu klären.

Die FBG betonte, dass Entscheidungen dieser Tragweite nur auf Basis nachvollziehbarer Fakten und im engen Austausch mit der Bevölkerung getroffen werden können.

Trotz der thematischen Vielfalt blieb der Abend geprägt von einer konstruktiven Grundhaltung. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, eigene Erfahrungen einzubringen und zugleich neue Sichtweisen mitzunehmen. Die Mischung aus fachlicher Substanz, persönlicher Nähe und gegenseitigem Respekt verlieh der Veranstaltung eine besondere Qualität, die weit über den Abend hinauswirkt.

Für die Freie Bürgergemeinschaft bildet der Bürgerdialog einen wichtigen Baustein für die kommende Legislaturperiode. Die Vielzahl an Impulsen soll nun strukturiert ausgewertet und in die politische Arbeit integriert werden. Ziel ist es, die Gemeindeentwicklung weiterhin verantwortungsvoll, transparent und bürgernah zu gestalten – und dabei sowohl bewährte Themen als auch neu identifizierte Handlungsfelder konsequent und mit gesundem Menschenverstand mitzudenken. Die FBG sieht sich durch den Dialog bestärkt, ihren Kurs einer sachorientierten, lösungsfokussierten Kommunalpolitik fortzuführen und die unterschiedlichen Perspektiven aus der Bürgerschaft aktiv in die Entscheidungsprozesse einzubinden.

Bürgerdialog beim FBG-Parcours

– Februar 2026 –

Birstein. Die Freie Bürgergemeinschaft (FBG) Birstein lädt die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde zu einem öffentlichen Bürgerdialog ein. Anlass sind diverse anhaltenden Diskussionen um Haushalt, aktuell  laufende Großprojekte, geplante Projekte und Pflichtaufgaben, die durch die Gemeinde zu tragen sind.

v.l.n.r. Jan Girschikofsky, Udo Manz, Peter Blumöhr, Manfred Schlums, Jochen Seipel, Maiko Spano, Dana Kauck, Carsten Kauck und Jens Einschütz

Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele die Frage, wie zentrale Bereiche künftig zuverlässig organisiert und finanziert werden können. Hierfür stehen die Mitglieder der FBG im direkten Dialog bereit. An Themenstationen wird besprochen, diskutiert und vor allem werden die Ideen der Gäste notiert, wie es bei der Verbesserung des ÖPNV und den Rad- und Wanderwegen (Udo Manz und Jan Girschikofsky), den Straßengebühren und der Infrastruktur im Allgemeinen (Manfred Schlums und Peter Blumöhr), für die Jugend und in den Vereinen (Dana Kauck), dem Ehrenamt, der medizinischen Versorgung oder auch bei den Feuerwehren (Carsten Kauck und Jens Einschütz) weitergehen kann.

Wie kann Birstein auch weiterhin attraktiv bleiben und allen Generationen eine lebenswerte Umgebung bieten, in der sich alle wohlfühlen?

Um diese Themen gemeinsam mit der Bevölkerung zu erörtern, richtet die FBG am 4. März 2026 ab 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mauswinkel einen offenen Informations- und Austauschabend aus. Die Veranstalter setzen dabei bewusst nicht auf klassische Vorträge, sondern auf ein dialogorientiertes Format. Sie nennen es den ‚FBG-Parcours‘. An mehreren Themenstationen sollen Gespräche in kleinen Gruppen ermöglicht werden, um Anliegen, Erfahrungen und Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger direkt aufzunehmen und über mögliche Lösungen konstruktiv zu sprechen.

Im Mittelpunkt stehen Fragen, die viele Menschen in Birstein und den Ortsteilen derzeit beschäftigen: Welche Herausforderungen sind besonders drängend? Wo bestehen konkrete Probleme im Alltag? Und wie lassen sich wichtige Projekte trotz knapper finanzieller Spielräume weiterdenken? Auch Ideen und Vorschläge zu Infrastruktur, Verkehr, Finanzen und Ehrenamt sollen gesammelt und diskutiert werden.

Die FBG betont, dass der Austausch auf Augenhöhe stattfinden soll.

„Wir haben in nahezu allen Bereichen fachliche Experten unter den birsteiner Bürgerinnen und Bürgern.“

Das Wissen und die Perspektiven der Bevölkerung seien ein wesentlicher Baustein, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der Gemeinde zu entwickeln. „Nur gemeinsam können wir gute Wege finden“, heißt es aus den Reihen der Freien Bürgergemeinschaft Birstein.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der FBG freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Abend.

Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen

Spiel- und Sportplätze, Grillhütten und Pavillons sind Orte an denen das Leben unserer Dorfgemeinschaft entsteht.
In ganz Birstein gibt es Dorfgemeinschafts- bzw. Bürgerhäuser, Sportler- und Vereinsheime.
Sie sind Teil unserer Heimat, unser Geld ist hier sehr gut investiert.

Alle Gebäude und Plätze wurden mit Hilfe von Bürgern und Vereinen mit Unterstützung der Gemeinde gebaut und aus Steuermitteln bezahlt.
Öffentliche Fördermittel unterstützen uns dabei und helfen, die Finanzierungskosten zu begrenzen.

Auch in Zukunft werden große und kleine Investitionen in den Erhalt und die Ausstattung aller Projekte zu finanzieren sein. Als Beispiel seien hier freies Wlan, Defibrillatoren oder Heizungserneuerungen genannt.

Die Erfordernisse und Wünsche müssen erkannt, unvoreingenommen im Austausch mit den Vereinen besprochen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden.
Wir setzten und dafür ein, dass Notwendige und das Wünschenswerte zu unterscheiden und
die beste Reihenfolge zur Umsetzung zu finden.

Die Nutzung der DGH- und Bürgerhäuser muss für Birsteiner Bürger und Vereine ohne große Kosten ermöglicht werden. Daher unterstützen wir die kostenlose Nutzung durch die Birsteiner Vereine und die reduzierten Mietpreise für private Feiern

Solide Finanzwirtschaft

Wir stehen für eine solide Haushaltspolitik.


Ehrlicher Weise konnten wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode in der Gemeindevertretung nicht so konsequent platzieren, wie es eigentlich in unserer DNA steckt.


Wir haben mit Bürgerzentrum Birstein und dem Freizeitbad für zwei entscheidende Großprojekte gestimmt, weil beide Einrichtungen für uns wichtige Einrichtungen der Gemeinde sind. Aber auch hier wären wir gerne alternative Wege gegangen, die unseren Finanzrahmen weniger belastet hätten.
Die Fülle aller anstehenden Projekte erfordert es, Projekte nicht zu verhindern, sondern auf der Kostenseite so umzusetzen, dass wir sparsam wirtschaften.


Die Einnahmen aus der Windkraft sind längst für Mehrkosten in der Kinderbetreuung aufgegangen, soweit diese überhaupt schon geflossen sind.


Schon stehen mit der Kläranlage Oberes Salztal und der Überprüfung und Sanierung der Kanalnetze weitere Ausgaben in Millionenhöhe an.
Hinzu kommt die Sanierung der Kläranlage Wächtersbach. Im Raum stehen hier Kosten von über 30mio. Euro. Anteil der Gemeinde Birstein an diesen Kosten ca. 8mio. Euro.


Und dabei wollen wir die Planung zur Feuerwehr mit den u.a. angedachten Stützpunkten in Obersotzbach und Wüstwilllenroth nicht vergessen. Auch hierbei reden wir von Millionenprojekten.


Dazwischen werden uns immer wieder auch gesetzliche Überregulierungen einholen, die weitere Investitionen erfordern.


Das verpflichtet uns geradezu, in allen Bereichen sparsam zu agieren und jede Investition sorgfältig vorzubereiten. Leider werden diese Bemühungen durch die Förderrichtlinien der Dorfentwicklung und anderer Programme regelmäßig zunichte gemacht, da diese nicht nur fördern, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen.


Wenn es uns als Gemeinde nicht gelingt, finanzielle Spielräume zu behalten, dann wird die Kommunalaufsicht das Heft des Handelns für uns übernehmen. Das Ergebnis werden Steuererhöhungen sein, die für eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde sorgen werden.